Die Tradition der Totenbilder wird auch heute noch in
vielen Gegenden Deutschlands geflegt.
In den meisten Orten mit dieser Tradition werden sie bei
der Beerdigung an die Anwesenden verteilt. Der Inhalt hat
sich im Laufe der Jahre gewandelt, jedoch sind neben
Geburts- Sterbe- und Heiratsdatum kaum persönliche Daten zu
finden. Für den Ahnenforscher eher ein kleines Nebenprodukt
zur Vervollständigung der Darstellungen, familiäre
Beziehungen sind kaum direkt dargestellt.
Da die Bilder aber bei der Beerdigung öffentlich verteilt
wurden, sind sie frei von jeglichen datenschutzrechtlichen
Beschränkungen.
Die Bilder selbst kann man nicht als schutzwürdige creative
Leistung ansehen und der Veröffentlichung der Daten ist ja
mit der öffentlichen Verteilung zugestimmt worden.
Trotz der relativ klaren Aussage in den Gesetzestexten
schwirren doch verwirrende Ansichten von Experten umher. Im
Extremfall sieht man die Sterbebildder sogar mit einer
Sperrfrist von 70 Jahren belegt und meint die Verteilung
betreffe nur einen "begrenzten örtlichen Trauerkreis", was
dann keine Veröffentlichung bedeute.
Ein analoges Problem gibt es ja beim Buch \"Zum frommen
Gedenken\" von Werner Ollig. Da bin ich aber mit Herrn Ollig
einig, dass unsere Sicht des Datenschutzes gesetzeskonform
ist.
"Sterbebilder dienen nicht nur der Erinnerung an die Toten,
die mit einer Veröffentlichung erneuert wird, sondern sie
können aus christlicher Betrachtungsweise, als
Fürbittezettel gedacht, mit dieser Veröffentlichung den
Verstorbenen sogar dienlich sein. Siehe auch S.13, die
Aussage des Erzbistum München und Freising zu diesem
Thema." So schreibt Herr Ollig.
Somit werden ohne Anmeldung alle Totenbilder angezeigt
und können nach den vorhandenen Gruppen eingeschränkt
werden. Eine Mitarbeit derart, dass jemand seine eigenen
Bilder hochladen und damit anderen zur Verfügung stellen
möchte ist ebenfalls möglich. Dazu benötigen Sie aber eine
Freischaltung, die über
Totenbilder@GStaufenbiel.de zu erhalten ist.
Die Bilder sind nach Gruppen klassifiziert, die zum besseren
Auffinden genutzt werden können. Einen Bezug zum Inhalt des
Bildes kann man daraus jedoch nicht ableiten, denn die
Gruppenbezeichnungen sind nach ordnungsrelevanten Begriffen
gewählt. Auch wenn die Gruppe beispielsweise nach einem
Ortsnamen benannt ist, bedeutet das nicht, das der
Verstorbene irgendeine Beziehung zu dem Ort hatte,
vielleicht sogar dort gelebt hätte. Das würde auch den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen widersprechen. Denn nur
im Bild enthaltene Daten sind durch die Verteilung
öffentlich gemacht worden.
zur
Datenbank geht es hier
Gegen die Verwendung dieser Seite in nichtkommerziellen
Seiten ist aus unserer Sicht nichts einzuwenden, ja es ist
sogar erwünscht. Denn das Ziel dieser Seite, die Erhaltung
und Verbreitung dieser Bilder ist sicher konform zum
ursprünglichen Zweck der Herstellung und Verbreitung. Die
Verwendung in kommerziellen Systemen, auch in Vereinsseiten,
die damit versuchen neue Mitglieder zu rekrutieren, ist
jedoch untersagt.
Dazu erwarten wir eine Kontaktaufnahme mit dem Betreiber
dieser Seite zwecks Abschluss einer diesbezüglichen
Vereinbarung, deren wesentlichster Zweck im Schutz der
Rechte des Sammlers bestehen soll.
Kontakt am besten per E-Mail: Totenbilder@GStaufenbiel.de
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