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Ahnenforschung Staufenbiel 

Die Tradition der Totenbilder wird auch heute noch in vielen Gegenden Deutschlands geflegt.

In den meisten Orten mit dieser Tradition werden sie bei der Beerdigung an die Anwesenden verteilt. Der Inhalt hat sich im Laufe der Jahre gewandelt, jedoch sind neben Geburts- Sterbe- und Heiratsdatum kaum persönliche Daten zu finden. Für den Ahnenforscher eher ein kleines Nebenprodukt zur Vervollständigung der Darstellungen, familiäre Beziehungen sind kaum direkt dargestellt.
Da die Bilder aber bei der Beerdigung öffentlich verteilt wurden, sind sie frei von jeglichen datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Die Bilder selbst kann man nicht als schutzwürdige creative Leistung ansehen und der Veröffentlichung der Daten ist ja mit der öffentlichen Verteilung zugestimmt worden.
Trotz der relativ klaren Aussage in den Gesetzestexten schwirren doch verwirrende Ansichten von Experten umher. Im Extremfall sieht man die Sterbebildder sogar mit einer Sperrfrist von 70 Jahren belegt und meint die Verteilung betreffe nur einen "begrenzten örtlichen Trauerkreis", was dann keine Veröffentlichung bedeute.
Ein analoges Problem gibt es ja beim Buch \"Zum frommen Gedenken\" von Werner Ollig. Da bin ich aber mit Herrn Ollig einig, dass unsere Sicht des Datenschutzes gesetzeskonform ist.
"Sterbebilder dienen nicht nur der Erinnerung an die Toten, die mit einer Veröffentlichung erneuert wird, sondern sie können aus christlicher Betrachtungsweise, als Fürbittezettel gedacht, mit dieser Veröffentlichung den Verstorbenen sogar dienlich sein. Siehe auch S.13, die Aussage des Erzbistum München und Freising zu diesem Thema." So schreibt Herr Ollig.

Somit werden ohne Anmeldung alle Totenbilder angezeigt und können nach den vorhandenen Gruppen eingeschränkt werden. Eine Mitarbeit derart, dass jemand seine eigenen Bilder hochladen und damit anderen zur Verfügung stellen möchte ist ebenfalls möglich. Dazu benötigen Sie aber eine Freischaltung, die über
Totenbilder@GStaufenbiel.de zu erhalten ist.
Die Bilder sind nach Gruppen klassifiziert, die zum besseren Auffinden genutzt werden können. Einen Bezug zum Inhalt des Bildes kann man daraus jedoch nicht ableiten, denn die Gruppenbezeichnungen sind nach ordnungsrelevanten Begriffen gewählt. Auch wenn die Gruppe beispielsweise nach einem Ortsnamen benannt ist, bedeutet das nicht, das der Verstorbene irgendeine Beziehung zu dem Ort hatte, vielleicht sogar dort gelebt hätte. Das würde auch den datenschutzrechtlichen Bestimmungen widersprechen. Denn nur im Bild enthaltene Daten sind durch die Verteilung öffentlich gemacht worden.

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Gegen die Verwendung dieser Seite in nichtkommerziellen Seiten ist aus unserer Sicht nichts einzuwenden, ja es ist sogar erwünscht. Denn das Ziel dieser Seite, die Erhaltung und Verbreitung dieser Bilder ist sicher konform zum ursprünglichen Zweck der Herstellung und Verbreitung. Die Verwendung in kommerziellen Systemen, auch in Vereinsseiten, die damit versuchen neue Mitglieder zu rekrutieren, ist jedoch untersagt.
Dazu erwarten wir eine Kontaktaufnahme mit dem Betreiber dieser Seite zwecks Abschluss einer diesbezüglichen Vereinbarung, deren wesentlichster Zweck im Schutz der Rechte des Sammlers bestehen soll.
Kontakt am besten per E-Mail: Totenbilder@GStaufenbiel.de